Unfallversicherung

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung sollen Unfälle bei der Arbeit, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden. Sollten diese eintreten, so soll durch die Unfallversicherung die Gesundheit und auch die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen möglichen Mitteln wiederhergestellt werden.

Versicherte in der Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert all diejenigen, die pflichtversichert sind. Dazu zählen Beschäftigte, Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen, Schüler und Studenten, Auszubildende, Landwirte und Pflegepersonen. Ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind die pflichtversicherten Helfer bei Unfällen, Helfer im Zivilschutz, Helfer im Katastrophenschutz und Blutspender und Organspender. Des Weiteren sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die freiwillig Versicherten versichert. Hierzu zählen Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder ein mitarbeitender Ehegatte. Bei den Unternehmern gibt es einige Ausnahmen. Dazu zählen auch Friseure, die aufgrund des hohen Risikos von Berufskrankheiten pflichtversichert sind.

Versicherungsfall

Risiken, die durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind, sind Arbeitsunfälle. Dazu zählen auch Wegeunfälle, das heißt ein Unfall, der auf dem unmittelbaren Weg zum oder vom Ort versicherten Tätigkeit geschah. Ebenfalls versichert sind mit der Unfallversicherung die Berufskrankheiten. Es muss jedoch beachtet werden, dass nicht jeder Unfall, der sich bei der Arbeit ereignet, ein Arbeitsunfall ist. Damit es sich um einen Arbeitsunfall handelt, muss die versicherte Tätigkeit nach bestimmten Kriterien, wozu auch die Rechtsprechung zählt, für das Ereignen des Unfalls verantwortlich sein. Auch eine Erkrankung, die mit der Arbeit zusammenhängt, muss nicht zwangsläufig eine Berufskrankheit sein. Der Gesetzgeber gibt hierfür eine Liste mit bestimmten Krankheiten heraus, welche als Berufskrankheit möglich sind.

Leistungen der Versicherung

Die Leistungen der Unfallversicherung beim Schadensfall an die Versicherten sind normalerweise medizinische Leistungen und auch Leistungen, die den Beruf fördern. Diese Maßnahmen dienen zur Rehabilitation. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet jedoch auch noch andere Dinge, wie zum Beispiel einen Lohnersatz oder Entschädigungsleistungen. Der behandelnde Arzt stellt hierfür eine Rechnung an die zuständige Berufsgenossenschaft aus. Bei den Geldleistungen gibt es verschiedene Leistungen, die infrage kommen können und welche die Unfallversicherung leisten muss. Hierzu zählen Verletztengeld, Verletztenrente, Abfindungszahlungen, Übergangsgeld, Sterbegeld, Erstattung von Überführungskosten, Beihilfe, Mehrleistungen für ehrenamtlich Tätige, Hinterbliebenenrente und auch Pflegegeld. Die Versicherten haben auch Anspruch auf Sachleistungen und Dienstleistungen. Dazu zählen vor allem die ambulante und die stationäre ärztliche Behandlung, die häusliche Krankenpflege, Teilhabeleistungen, Heilmittel wie auch Hilfsmittel und die Haushaltshilfe. Die erwähnte Verletztenrente erhält man beispielsweise dann von der Unfallversicherung, wenn ein versicherter Arbeitnehmer länger als 26 Wochen in seiner Erwerbsfähigkeit mindestes um 20 Prozent gemindert war. Der Anspruch an Sachleistungen eines Versicherten kann durchaus weit über das hinausgehen, was die gesetzliche Krankenversicherung bietet, denn es müssen alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, damit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten wiederhergestellt wird.



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