Rentenversicherung

Zum Sozialversicherungssystem in Deutschland zählt auch die gesetzliche Rentenversicherung. Sie dient zur Alterssicherung der Arbeitnehmer. Die Rentenversicherung wird durch die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme der Arbeitnehmer im Umlageverfahren finanziert. Des Weiteren wird die Rentenversicherung von weiteren Personen finanziert, die versicherungspflichtig sind, von Personen, die freiwillige Beträge zahlen oder von Personen, die als versichert gelten. Durch das Zahlen der Beiträge von freiwillig Versicherten oder Versicherungspflichtigen werden die Renten von denjenigen Arbeitnehmern bezahlt, die aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Gleichzeitig erwirbt man dadurch einen Anspruch auf die eigene Rente, wenn man als Arbeitnehmer aus dem Arbeitsleben ausscheidet.

Leistungen der Rentenversicherung

Durch die gesetzliche Rentenversicherung sind die Risiken Alter, die verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod versichert. Für die jeweiligen Risiken sind entsprechende Renten vorgesehen. Doch dazu erbringt die Rentenversicherung auch Leistungen, die der medizinischen und auch der beruflichen Rehabilitation dienen und die somit für die Wiederherstellung oder für die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit sorgen. Diese letztgenannten Leistungen sind nicht versicherungsfremd, sondern sie dienen dazu, die eigentlich versicherten Risiken der Rentenversicherung abzuwenden.

Rentenleistungen

Zu den verschiedenen Renten, die man bei der Rentenversicherung erhält, zählen die Versichertenrente, die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente. Voraussetzungen hierfür sind entweder persönlich oder aber es handelt sich um versicherungsrechtliche Voraussetzungen, welches es zu erfüllen gilt. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen unter anderem die Erwerbsminderung, das Lebensalter oder der Tod. Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dagegen zählen zum Beispiel sogenannte spezifische Wartezeiten. Mit Wartezeit wird bei der Rentenversicherung die Mindestversicherungszeit bezeichnet. Bei der erwähnten Altersrente erhält man, wenn man diese zum 65. Lebensjahr beantragt, eine Rente ohne weitere Zu- oder Abschläge. Beantragt man die Rente später, erhöht sich die Rente; wird sie dagegen früher beantragt, so wird die Rente dadurch gemindert. Für die Hinterbliebenenrente ist die Voraussetzung, dass die verstorbene Person die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat. Zu den aufgezählten Renten der Rentenversicherung gibt es auch die Witwen- beziehungsweise die Witwerrente. Witwen und Witwer haben seit 1985 das Recht auf Rentenansprüche oder auf eine bereits laufende Rente des Ehepartners, wenn dieser verstorben ist. Für diese gibt es jedoch auch einige Bedingungen.

Deutsche Rentenversicherung

Die Aufgaben, welche die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland innehat, werden von Regionalträgern und von Bundesträgern wahrgenommen. Gemeinsam arbeiten diese seit dem 1. Oktober des Jahres 2005 unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung zusammen. Die jeweiligen Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bestehen seitdem aus dem Namen “Deutsche Rentenversicherung” und dazu aus einem Zusatz, der ihre regionale Zuständigkeit beschreibt. Die Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung sind der “Deutsche Rentenversicherung Bund” und die “Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See”.

Weitere Informationen zum Thema Private Rentenversicherung: www.private-rentenversicherung-ratgeber.de



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