Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung wird das Kostenrisiko eines Rechtsstreits versichert. Die Rechtsschutzversicherung wird für Privatpersonen und auch für Unternehmen angeboten.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Bei einer Rechtsschutzversicherung übernehmen die Versicherer des Rechtsschutz die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Der Rechtsanwalt ist hierbei vom Versicherten frei wählbar. Des Weiteren übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Zeugengelder und die Honorare der Sachverständigen wie auch die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, wenn diese der Versicherungsnehmer übernehmen muss. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung auch Strafkautionen bis zu einem gewissen Betrag, damit der Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug geschützt wird. Nicht übernommen werden mit einer Rechtsschutzversicherung dagegen Bußgelder oder Geldstrafen. Der Rechtsschutz einer solchen Versicherung gilt in ganz Europa und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, die nicht mehr zu Europa gehören. Dazu gehören zum Beispiel Algerien und Marokko. Manche Versicherungen bieten bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen einen weltweiten Rechtsschutz. In solchen Fällen gilt dann jedoch ein etwas eingeschränkter Versicherungsschutz. Bei den meisten Leistungen der Rechtsschutzversicherung gilt der Rechtsschutz erst ab einer Wartezeit von drei Monaten. Mit Wartezeit wird im Versicherungswesen die Zeit zwischen dem Beginn der Laufzeit vom Rechtsschutz-Vertrag und dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsschutz wirksam wird, bezeichnet. Tritt somit ein Rechtsschutz-Fall während der Wartezeit ein, so besteht hierfür kein Rechtsschutz. Der Grund für diese Wartezeit ist nachvollziehbar. Es soll damit verhindert werden, dass ein Versicherungsnehmer kurz vor dem bereits erkennbaren Eintritt eines Rechtsschutzfalles eine Rechtsschutzversicherung abschließt.
Leistungsfall und Leistungsausschlüsse bei der Rechtsschutzversicherung
Damit die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung vorliegt, muss ein Rechtsschutzfall eintreten. Unter einem Rechtsschutzfall wird der tatsächliche oder aber der behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten verstanden. Eine vorbeugende Rechtsberatung beispielsweise gehört damit nicht zum Bereich der Rechtsschutzversicherung. Bei einem Rechtsschutzfall wird von der Versicherung geprüft, ob bei der Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg besteht und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln vorgeworfen wird. Mit einer Rechtsschutzversicherung werden jedoch nicht alle Kosten von Streitigkeiten abgedeckt. Die Streitigkeit muss einer der verschiedenen Leistungen der Versicherung zugeordnet werden können. Es besteht somit kein Rechtsschutz, wenn dieses Zuordnen nicht möglich ist. Des Weiteren gibt es einige Risikoausschlüsse bei der Rechtsschutzversicherung. Dazu zählen zum Beispiel, dass die Abwehr von Schadensersatzansprüchen nicht versichert ist. Genauso ist auch die aktive Strafverfolgung nicht versichert. Darüber hinaus sind Streitigkeiten mit seinem eigenen Rechtsschutzversicherer ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor einem internationalen Gerichtshof. Zusätzlich gibt es noch den Baurisikoausschluss. Damit ist auch alles ausgeschlossen, was im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht. Ein Beispiel hierfür wäre der Neubau eines Hauses, bei dem es jedoch zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder mit der Stadt kommt.