KFZ Versicherung

Ein Kraftfahrzeug muss mit einer Kfz Versicherung versichert sein, der Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch diese ist nicht die einzige Kfz Versicherung. Für ein Kraftfahrzeug gibt es auch noch weitere Versicherungen, die jedoch freiwillig sind.

Kfz Haftpflichtversicherung

Damit ein Kraftfahrzeug auf der Straße gefahren werden darf, muss es nach dem Gesetz zuvor in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein. Diese Kfz Versicherung deckt alle Schäden an Dritten oder an deren Eigentum, die durch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr verursacht werden. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, bei dem ein weiters Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt wird, so wird der Schaden am Wagen des anderen Verkehrsteilnehmers durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden oder immaterielle Schäden abgedeckt. Unter Personenschäden versteht man die Heilungskosten nach Schäden an Personen oder die Zahlung von Renten bei Invalidität. Sachschäden meinen die Reparatur an einem anderen Fahrzeug. Ein Vermögensschaden entsteht dann, wenn bei einer anderen Person ein geldwerter Nachteil verursacht wird. Immaterielle Schäden sind zum Beispiel Schmerzensgeldzahlungen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer auch der vom Unfall betroffene Fahrer des Fahrzeugs mitversichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat eine Besonderheit. Die Kfz Versicherung darf Schäden mit der sogenannten Regulierungsvollmacht regulieren, auch wenn dies gegen den Willen des Versicherungsnehmers geschieht. Dafür hat dieser darauf ein für die Zukunft wirksames außerordentliches Kündigungsrecht.

Kaskoversicherung

Neben der gesetzlich verpflichteten Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es im Rahmen der Kfz Versicherung auch noch die freiwillige Kaskoversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung werden, wie erwähnt, nur Schäden an anderen Personen oder an deren Eigentum ersetzt. Schäden am eigenen Kraftfahrzeug oder an der eigenen Person sind hier nicht mitversichert. Für diesen Fall gibt es die Kaskoversicherung. Diese kann unterteilt werden in Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz für Schäden am eigenen Auto. Zu den hierfür versicherten Schäden zählen unter anderem Brände, Explosionen, Raub oder auch Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein, es werden jedoch mehr Schadensfälle übernommen. Hierzu zählt zum Beispiel, dass der Schaden am eigenen Auto auch dann übernommen wird, wenn der Schaden selbst durch einen Unfall verursacht wurde oder wenn bei einem Unfall der Verursacher aufgrund von Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist. Ebenfalls dadurch versichert ist der Fall, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist.

Kfz Versicherung Vergleich

Wie bei jeder anderen Versicherung, bietet sich auch bei der Kfz Versicherung ein Kfz Versicherung Vergleich an. Mit diesem erhält man alle in Frage kommenden Tarife der verschiedenen Versicherungsunternehmen angezeigt und kann diese direkt miteinander vergleichen. Möglich ist dies, indem man zu Beginn des Kfz Versicherung Vergleich die Daten zum Kraftfahrzeug und zum Versicherungsnehmer eingibt. Denn von diesen beiden Faktoren hängen die Beträge ab, die letztendlich bezahlt werden müssen.



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