Haftpflichtversicherung

Nach dem Gesetz ist jede Person dazu verpflichtet, unbegrenzten Ersatz aller Schäden zu leisten, die anderen Personen zugefügt wurden. Dies kann in allen möglichen Bereichen und bei allen Tätigkeiten eintreten. Es kann sogar sein, dass man danach ein Leben lang bezahlen muss. Um sich vor diesem Risiko abzusichern, bietet sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung an.

Anspruch bei Haftpflichtversicherung

Bei einer Haftpflichtversicherung besteht dann Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn der Versicherungsnehmer sich Gefahr erhöhend verhalten hat oder aber eine Sorgfaltspflicht verletzt hat und durch dieses Verhalten einer anderen Person Schaden zugefügt wurde. Des Weiteren ergänzt die Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung, indem diese bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz gewährt.

Verschiedene Haftpflichtversicherungen

Bei den Haftpflichtversicherungen gibt es unterschiedliche Arten. Die meisten davon sind freiwillig. Allerdings gibt es auch einige Haftpflichtversicherungen, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese zwingenden Haftpflichtversicherungen sind in den Bereichen notwendig, die vom Gesetzgeber als risikoträchtig erachtet wurden. Hierzu zählt unter anderem das Benutzen eines Kraftfahrzeugs. Um mit einem Kraftfahrzeug auf der Straße fahren zu dürfen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Ebenfalls geht Gefahr vom Gebrauch von Schusswaffen aus. Daher benötigen Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung. Eine weitere Haftpflichtversicherung ist die Private Haftpflichtversicherung, die später noch erläutert wird. Auch Halter von Tieren können sich gegen dadurch möglicherweise entstehende Schäden absichern – mit der sogenannten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus gibt es auch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, mit der man sich gegen die Folgen von Grundwasserschäden, zum Beispiel durch Öltanks, absichert. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist man gegen Haftpflichtschäden versichert, die bei einem Bauvorhaben entstehen könnten. Um sich gegen Schäden, die im Beruf entstehen, abzusichern, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Auch für Unternehmen gibt es eine Haftpflichtversicherung, die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Eine Form der Haftpflichtversicherung ist die bereits erwähnte Private Haftpflichtversicherung. Damit wird der private Versicherungsnehmer, dessen gesamte Familie und eventuell für den Haushalt tätige Hausangestellte vor den Forderungen Dritter geschützt, so weit diese sich im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme bewegen. Die Private Haftpflichtversicherung deckt die Risiken eines normalen Alltags ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit im privaten Bereich entstanden ist. Mit der Privathaftpflichtversicherung werden also keine Schäden versichert, die bei einer beruflichen, amtlichen oder sonstigen Tätigkeit entstanden sind.

Ausschlüsse der Haftpflichtversicherung

Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Versicherer keinen Schadensersatz leisten muss bei einer Haftpflichtversicherung. Diese sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Selbstverständlich sind alle Fälle hierbei ausgeschlossen, für die es eine eigene Haftpflichtversicherung gibt. Des Weiteren übernimmt die Versicherung unter anderem auch dann den Schaden nicht, wenn der zu ersetzende Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.



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